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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2085/10 EFG 2012 S. 716 Nr. 8

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 54 Abs. 2 Satz 1 BKGG § 1 Abs. 1 VO(EG) 883/2004 Art. 11 Abs. 3

Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnhaften Elternteils bei geschiedener Ehe

Leitsatz

Dem im EU-Ausland gemeinsam mit dem Kind wohnhaften Elternteil, der weder nach Art. 11 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt noch die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 62 Abs. 1 EStG, 1 Abs. 1 BKGG erfüllt, steht kein gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG gegenüber dem Anspruch des in Deutschland wohnhaften und erwerbstätigen anderen Elternteils vorrangiger Kindergeldanspruch zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehe der Elternteile geschieden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 716 Nr. 8
MAAAE-03500

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.12.2011 - 2 K 2085/10

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