IFRS Essentials

2. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61552-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59832-6

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IFRS Essentials (2. Auflage)

Lösung

Fall (a)

Die zu versteuernde temporäre Differenz von GE 80 resultiert aus dem erstmaligen Ansatz des Firmenwerts. Es darf keine entsprechende latente Steuerschuld passiviert werden, da dies gem. IAS 12 verboten ist (IAS 12.15a).S. 126

Fall (b)

Die zu versteuernde temporäre Differenz von GE 80 resultiert aus dem erstmaligen Ansatz des Firmenwerts. Daher darf keine latente Steuerschuld passiviert werden (IAS 12.15a). Auch die außerplanmäßige Abschreibung nach IFRS i. H. von GE 10, welche am erfasst wurde, ändert nichts daran (IAS 12.21A).

Fall (c)

Aus dem erstmaligen Ansatz des Firmenwerts resultiert eine zu versteuernde temporäre Differenz i. H. von GE 20. Hinsichtlich dieser Differenz darf keine latente Steuerschuld passiviert werden (IAS 12.15a).

Am wurde der Firmenwert steuerlich um GE 4 (= GE 60 : 15 Jahre) planmäßig abgeschrieben und somit steuerlich auf GE 56 reduziert. Da der anteilige IFRS-Buchwert des Firmenwerts weiterhin GE 60 beträgt (d. h. exkl. des oben erwähnten Betrages von GE 20), entsteht durch die steuerliche Abschreibung auf GE 56 eine zu versteuernde temporäre Differenz i. H. von GE 4. Diese ist nicht durch den erstmaligen Ansatz des Firmenwerts entstanden. Daher ist eine latente Steuerschuld a...

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