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PiR Nr. 1 vom Seite 32

Verzicht auf einen Anlagespiegel aus materiality-Gründen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Geschäftszweck der U AG ist die Unternehmensberatung. Die Bilanzsumme von 100 Mio € besteht aktivisch zu etwa 90 Mio € aus Umlaufvermögen (Forderungen, unfertige Leistungen, liquide Mittel), 5 Mio € aus Finanzanlagen, 3 Mio € aus Sachanlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) und 2 Mio € aus immateriellen Anlagen (Software).

Die jährlichen Investitionen in die Sach- und immateriellen Anlagen entsprechen in etwa den jährlichen Abschreibungen. Der Buchbestand bleibt demzufolge im Wesentlichen konstant.

II. Fragestellung

Kann die U AG in ihrem IFRS-Abschluss auf einen Anlagespiegel verzichten?

III. Lösungshinweise

1. Anlagespiegel für Sach- und immaterielle Anlagen

IAS 16.73 und IAS 38.118 verlangen für Sach- und immaterielle Anlagen Anhangangaben zu Abschreibungen (kumuliert und in der Periode), Zu- und Abgängen, Buchwerten und Anschaffungskosten. In deutscher Begrifflichkeit entspricht dies einem Anlagespiegel. Für Finanzanlagen verlangt IAS 39 (bzw. IFRS 9) keine entsprechenden Angaben. Der IFRS-Anlagespiegel berücksichtigt diese daher abweichend vom handelsrechtlichen nicht.

2. Materiality-Prinzip

Wie alle Anhangangaben unterliegen die vorgenannten dem materiality-Grundsatz. ...

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