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LSG NRW 27.06.2011 L 13 EG 7/11, NWB 50/2011 S. 4207

Sozialrecht | Berücksichtigung von Insolvenzgeld beim Elterngeld

Im Bemessungszeitraum bezogenes Insolvenzgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 BEEG. Es ist daher bei der Berechnung von Elterngeld nicht zu berücksichtigen. Als steuerfrei gewährte Leistung unterfällt das Elterngeld schon nicht dem einkommensteuerlich maßgeblichen Einkommensbegriff i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG. Maßgeblich für das Erwerbseinkommen ist – wie Systematik und Gesetzgebungsgeschichte zum BEEG verdeutlichen – allein das steuerpflichtige Bruttoeinkommen (vgl. NWB MAAAD-83023 bzw. B 10 EG 20/09 R NWB CAAAD-83022).

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