Arbeitshilfe September 2013

Herabsetzung einer festgesetzten Steuer i.S. von § 236 Abs. 1 Satz 1 AO auch bei vollumfänglicher Bescheidaufhebung - Anspruch auf Prozesszinsen auch bei mangels Bekanntgabe unwirksamem Bescheid - Mustereinspruch

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Prozesszinsen auch bei unwirksamem Bescheid?

Stehen der Adressatin eines unwirksamen Steuerbescheids nach dessen rechtskräftiger, gerichtlicher Aufhebung Prozesszinsen für eine festgesetzte Steuer nach § 236 Abs. 1 S. 1 AO zu?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB DAAAD-96223