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FG Münster Urteil v. - 10 K 3649/09 Kg EFG 2012 S. 339 Nr. 4

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c)

Kindergeld:

Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend

Leitsatz

Befindet sich ein Kind in Haft, kann es bis zur geplanten Entlassung nicht als ausbildungsplatzsuchend i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) EStG angesehen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 339 Nr. 4
BAAAD-93315

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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 08.06.2011 - 10 K 3649/09 Kg

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