Erbschaftsteuer auf selbstfinanzierte Versicherungsleistung
Leitsatz
Ein der Erbschaftsteuer unterliegender Vermögensvorteil im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG liegt auch dann vor, wenn die
nach dem Tod der Ehefrau an den - widerruflich bezugsberechtigten - Ehemann ausgezahlte Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung
gegen Einmalbetrag auf einer Versicherungsprämie beruhte, die der Ehemann aus seinem Vermögen der Erblasserin zu Lebzeiten
zugewendet hat.
Ein Erwerb von Todes wegen kann nur dann ausscheiden, wenn die Bezugsberechtigung sowohl für den Erlebens- als auch für den
Todesfall unwiderruflich dem Prämienzahler, mithin dem Erben, zusteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 807 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2011 S. 3086 OAAAD-92596
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.03.2011 - 4 K 2354/08 Erb
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