Arbeitshilfe September 2011

Ausfuhr – Genehmigung – Kulturgut: Mustereinspruch

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Ablehnung der Annahme der Ausfuhranmeldung (November 2008) für Münzen und Medaillen, weil keine Ausfuhrgenehmigung vorgelegt worden ist.

Kommt die Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 2 VO Nr. 116/2009 auch dann zum Tragen, wenn der nationale Gesetzgeber keine konkretisierenden Regelungen hierzu erlassen hat?

Muss die Behörde (Zoll- und/oder Überwachungsbehörde) eine Ermessensentscheidung treffen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB UAAAD-91985