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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2331/09 EFG 2011 S. 1961 Nr. 22

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers

Leitsatz

In einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die 73 m groß ist und in offener Bauweise errichtet, führt die Nutzung des 38 m großen als Wohnzimmer geplanten Raumes, in dem sich auch eine Küchenzeile befindet, als Arbeitszimmer (und einzige Betriebsstätte) nicht zur Abzugsfähigkeit der anteiligen auf diese Fläche entfallenden Kosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1961 Nr. 22
DAAAD-91314

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.08.2010 - 2 K 2331/09

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