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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2225/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Kein Abzug von Werbungskosten für Arbeitsecke in aus beruflichen Gründen angemieteter Zweitwohnung

Leitsatz

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können für eine nicht abgeschlossene Arbeitsecke in einem Ein-Zimmer-Appartement auch dann nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Appartement aus beruflichen Gründen angemietet wurde (ohne dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen); entscheidend ist, dass der Raum im Übrigen auch zum Wohnen dient.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 17
DStRE 2015 S. 641 Nr. 11
StBW 2014 S. 529 Nr. 14
VAAAE-67634

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.06.2013 - 2 K 2225/11

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