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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 190/09 EFG 2011 S. 1892 Nr. 21

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 2 Nr. 4 c, § 2 FGO § 46

Steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung

Leitsatz

1. Einkünfteerzielungsabsicht liegt nicht vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung einer Option, die zur Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung führt, feststeht, dass das Ergebnis aus der Anschaffung von Option und Inhaberschuldverschreibung und der Rückzahlung (inkl. Zinscoupon) aus der Inhaberschuldverschreibung insgesamt negativ ist. Die Anschaffungskosten für die Anschaffung des Optionsscheins sind als Anschaffungsnebenkosten der Inhaberschuldverschreibung in die Beurteilung einzubeziehen.

2. Der Verlust aus der Einlösung einer Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 2 Nr. 4 c EStG mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur hinsichtlich des Teils steuerbar, der der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist.

3. Nach Sinn und Zweck des § 46 FGO kommt eine Klage ohne Vorverfahren nur bei pflichtwidrigem Verhalten des Finanzamtes in Betracht

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 31
DStRE 2012 S. 1245 Nr. 20
EFG 2011 S. 1892 Nr. 21
Ubg 2012 S. 763 Nr. 11
MAAAD-89507

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 01.07.2011 - 2 K 190/09

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