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PiR Nr. 7 vom Seite 181

Änderung von Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen nach IFRS

Bilanzierungsänderung nach IAS 8

Dr. Christian Fink und Dr. Fedor Zeyer
Kernaussagen
  • Eine eindeutige und allgemein gültige Abgrenzung zwischen den Bezeichnungen „Änderung einer Rechnungslegungsmethode” und „Änderungen einer Schätzung” i. S. des IAS 8 existiert nicht.

  • Die Änderung eines Verfahrens bzw. einer Berechnungslogik, deren direktes Ergebnis den Bilanzansatz dem Grunde und/oder der Höhe nach bestimmt, ist als Methodenänderungen zu klassifizieren.

  • Berechnungsverfahren und -logiken, die selbst wiederum einen Parameter eines Verfahrens oder einer Berechnungslogik darstellen, gelten als Schätzungsänderung.

Im vorliegenden Beitrag sollen die unterschiedlichen Sichtweisen zur genannten Problemstellung beleuchtet und ein Konzept zur klaren Abgrenzung von Methoden- und Schätzungsänderungen entwickelt werden. Dazu erfolgt u. a. eine Darstellung der bestehenden Regelungen zur Berücksichtigung von Bilanzierungsänderungen nach IAS 8.

Zülch, infoCenter, Änderungen eines IFRS-Abschlusses NWB FAAAC-32081

I. Problemstellung

Vor dem Hintergrund einer sowohl zwischen- als auch innerbetrieblichen Vergleichbarkeit von Jahres-/Konzernabschlüssen kommt der Thematik der Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eine besondere Bedeu...

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