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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 635

Elterngeld in der Beratungspraxis

Dr. Andy Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-83727 Die Höhe des Elterngelds wird durch die zuvor erzielten Einkünfte bestimmt. Vor und während der Schwangerschaft gilt es deshalb einiges zu beachten, um die finanzielle Absicherung nach der Geburt bestmöglich zu gewährleisten. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), welches vielfältig an das Steuerrecht anknüpft. Bei Streitigkeiten sind die Sozialgerichte zuständig. Die Kenntnis einschlägiger Entscheidungen kann helfen, Gestaltungen zu wählen, die den Anspruch auf Elterngeld erhöhen.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in

Selbständige und nichtselbständige Tätigkeit

[i]Wahl der richtigen SteuerklasseFür verheiratete nichtselbständig Tätige ist die richtige Steuerklassenwahl entscheidendes Kriterium, um den höchstmöglichen Elterngeldanspruch zu sichern. Für den Elterngeldberechtigten sollte daher im Vorfeld die entsprechende Steuerklasse gewählt werden, und zwar die Steuerklasse III. Für einen Wechsel der Steuerklasse sind seit diesem Jahr die Finanzämter zuständig. Daneben können Provisionszahlungen, die fortlaufend und wiederkehrend gezahlt werden, das Nettogehalt erhöhen. Die richtige Zuordnung ...

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