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NWB Nr. 22 vom Seite 1848

Dachsanierung als Betriebsausgabe für Fotovoltaikanlage?

Helmut Lehr

Mit der Installation von Fotovoltaikanlagen auf bereits bestehenden Gebäuden geht nicht selten eine umfangreiche Dachsanierung einher. Ob die Sanierungskosten zumindest anteilig als Betriebsausgaben für den Gewerbebetrieb „Fotovoltaikanlage” abziehbar sind, musste das FG Hessen entscheiden (Urteil v. - 11 K 2735/08 NWB PAAAD-79838).

Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 auf dem Dach ihres zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses eine Fotovoltaikanlage zur Stromgewinnung installieren lassen. Es handelt sich um eine sog. Auf-Dach-Anlage, die auf der Südseite angebracht wurde. Zuvor, im April 2006, hatten die Eheleute die bisher vorhandene asbesthaltige, aus dem Jahr 1961 stammende Dacheindeckung durch einen nicht asbesthaltigen Dachbelag ersetzt. Dabei wurden u. a. dicke Unterdeckdämmplatten verlegt und zwei Dachfenster eingebaut. Im Rahmen der Gewinnermittlung ihres Gewerbebetriebs „Fotovoltaikanlage” setzten die Kläger als Betriebsausgaben, neben der degressiven Abschreibung für die Anlage, 50 % der Aufwendungen für die Erneuerung des kompletten Daches an. Die anteiligen Dacherneuerungskosten ließ das Finanzamt unberücksichtigt.

Die Klage vor dem FG Hessen ...

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