Dachsanierung als Betriebsausgabe im Rahmen des Gewerbebetriebs „Fotovoltaikanlage”
Leitsatz
Die Kosten für eine Dachsanierung sind nicht unmittelbar durch die Installation und den Betrieb einer Fotovoltaikanlage verursacht
und demzufolge nicht Betriebsausgaben im Rahmen des Gewerbebetriebs „Fotovoltaikanlage”.
Die auf ein Dach aufgesetzte Fotovoltaikanlage stellt eine zu einer Betriebsanlage gehörende Vorrichtung und damit ein selbständiges
vom Grundvermögen abgrenzbares bewegliches Wirtschaftsgut in Form einer Betriebsvorrichtung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1237 Nr. 20 DStRE 2011 S. 1049 Nr. 17 EFG 2011 S. 1158 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2011 S. 1848 PAAAD-79838
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.01.2011 - 11 K 2735/08
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