BAG Urteil v. - 5 AZR 324/10

Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung

Gesetze: § 1 TVG

Instanzenzug: Az: 9 Ca 118/09 Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht Az: 17 Sa 1727/09 Urteil

Tatbestand

1Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.

2Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.

3In einem zwischen den Landesverbänden der Metall- und Elektroindustrie und den IG-Metall-Bezirksleitungen für alle Standorte der Beklagten abgeschlossenen Ergänzungstarifvertrag vom wurde der Wegfall der Strukturkomponente 2003 sowie aller künftigen als Strukturkomponenten (im Volumen von 1,39%) auszuzahlenden Einmalbeträge geregelt. Die Beklagte führte das Entgeltrahmenabkommen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zum ein.

4Der Kläger begehrt für 2008 die Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente nach § 4c TV ERA-APF.

Der Kläger hat beantragt,

6Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Zahlungsbegehren weiter.

Gründe

8Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen.

9I. Der Kläger hat aus den zutreffenden Gründen des landesarbeitsgerichtlichen Urteils keinen Anspruch auf Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente für 2008 gemäß § 4c TV ERA-APF (vgl.  -).

II. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

Fundstelle(n):
PAAAD-81574