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NWB Nr. 17 vom Seite 1459

Die Zweitwohnungsteuer

Neuere Rechtsprechung für Ledige und Verheiratete

Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

Das BVerfG hat in zwei sorgfältig begründeten Nichtannahmebeschlüssen die Zweitwohnungsteuerpflicht von Studenten und Beamten bejaht, die ihren Hauptwohnsitz weiterhin bei den Eltern unterhalten. Des Weiteren hat der BFH in einem sog. Kinder-zimmerfall die Zweitwohnungsteuerpflicht eines Studenten bestätigt. Aber auch Ehegatten sind nicht in jedem Fall wegen einer Erwerbszweitwohnung von der Zweitwohnungsteuer befreit. Dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine verfassungskonforme Auslegung zulasten der Steuerpflichtigen entwickelt.

I. Bisherige Rechtsprechung des BVerfG zur Zweitwohnungsteuer

[i]Zu Rechtsgrundlagen, Zweck und Bedeutung der Zweitwohnungsteuer s. Kanzler, NWB F. 12 S. 267 NWB ZAAAB-79670 Seitdem die erste Zweitwohnungsteuer 1972 von der Gemeinde Überlingen (Bodensee) eingeführt worden war, ist sie für die (oft auch) finanzschwachen Kommunen zu einem beliebten Finanzierungsmittel geworden und hat die Fachgerichte aber auch das BVerfG immer wieder beschäftigt. So hat das BVerfG bereits in seinem Beschluss v. - 2 BvR 1275/79 (BStBl 1984 II S. 72) die Abgabe als eine „rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer” beurteilt, die Satzungsbestimmungen der Stadt Überlingen aber insoweit als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und somit nichtig aufgehoben, als sie ohn...

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