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NWB Nr. 12 vom Seite 947 Fach 12 Seite 267

Die Zweitwohnungsteuer

Erwerbszweitwohnungen Verheirateter durch BVerfG freigestellt

Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

Im Jahr 2005 hat die Zweitwohnungsteuer durch zwei Ereignisse neue Aktualität erlangt. Zum einen wurde in Bayern das Verbot dieser Steuer aufgehoben und zum anderen hat der u. a. (NJW 2005 S. 3556) zur Zweitwohnungsteuer auf erwerbsbedingt unterhaltene Zweitwohnungen Verheirateter einiges Aufsehen erregt und eine Steuer in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt, die bei den finanzschwachen Kommunen immer beliebter wird. Dabei ist dies nicht die erste Entscheidung des BVerfG zur Zweitwohnungsteuer. In einer ganzen Reihe früherer Beschlüsse hatten sich beide Senate des Gerichts mit Fragen zu dieser kommunalen Aufwandsteuer auseinanderzusetzen.

I. Rechtsentwicklung der Abgabe als örtliche Aufwandsteuer und neue Aktualität

Bereits die erste Zweitwohnungsteuer, die 1972 von der Gemeinde Überlingen (Bodensee) eingeführt wurde, beschäftigte das BVerfG. Es stufte in seinem Beschluss v. - 2 BvR 1275/79 (BStBl 1984 II S. 72) die Abgabe als eine „rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer” ein, hob aber die Satzungbestimmungen der Stadt Überlingen als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig auf, weil sie ohne hinreichenden, sachlichen Grund nur auswärti...

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