NWB Nr. 14 vom Seite 1123

Bewertung von Unternehmen

In der NWB Datenbank stehen Ihnen zwei Berechnungsprogramme zur Bewertung von Unternehmen zur Verfügung: das einfache und das detaillierte Ertragswertverfahren. Das Ertragswertverfahren ist eines der gängigsten Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens hauptsächlich in den zu erwartenden Ertragsüberschüssen, also durch sein Potenzial, in Zukunft Gewinne zu erzeugen, bestimmt wird.

Einfaches Ertragswertverfahren

[i]Das Programm können Sie unter der NWB DokID NWB WAAAB-05545 aufrufen Dieses Berechnungsprogramm ermöglicht die Bewertung nach einem einfachen Ertragswertverfahren ab dem Jahr 2008 von Unternehmungen wie z. B. Kapitalgesellschaften, sonstigen Gewerbebetrieben oder freiberufliche Praxen. Ziel ist es, anhand von Planungsdaten den Unternehmenswert unter Berücksichtigung der einzugebenden Steuer- und Zinssätze zu ermitteln.

Unternehmensbewertung nach einem einfachen Ertragswertverfahren

S. 1124

Detailliertes Ertragswertverfahren

[i]Das Programm können Sie unter NWB KAAAB-17025aufrufen Dieses Programm ermittelt den Unternehmenswert für die Wirtschaftsjahre ab 2008 unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags auf Körperschaftsteuer und den Ertragsteuern des Gesellschafters.

[i]Unterscheidung in Planungs- und RentenphaseDas Berechnungsprogramm unterscheidet detailliert in Planungs- und Rentenphase. Dort kann mit verschiedenen Rechtslagen in Bezug auf steuerliche Regelungen gearbeitet werden. Dabei werden ebenfalls berücksichtigt

  • eine differenzierte Zinslage,

  • die geplante Lebensdauer des Unternehmens sowie

  • der einkommensteuerliche Verlustvortrag.

Was können die Programme?

Die Programme berechnen den Unternehmenswert – die Summe aller abdiskontierten Geldzuflüsse beim Gesellschafter – für Verkäufe ab dem Jahr 2008 anhand des Ertragswertverfahrens.

[i]Eingabe der PlanungsdatenEinzugeben sind die Planungsdaten der betrachteten Firma. Die Steuern auf Firmen- und Gesellschafterebene werden anhand der eingegebenen Steuersätze berechnet. Dabei gilt: Bei Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften erfolgt auf Gesellschafterebene eine Versteuerung des vollen Ausschüttungsbetrags mit dem Abgeltungsteuersatz. Bei Personengesellschaften und Freiberuflern erfolgt eine Besteuerung des Einkommens aus der Gesellschaft unabhängig vom Ausschüttungsbetrag mit dem Ertragsteuersatz des Gesellschafters.

[i]Berücksichtigt wird Rechtslage ab 2008Berücksichtigt wird die Rechtslage ab 2008: Die Gewerbesteuer mindert nicht das Einkommen. Maximal der 3,8-fache Gewerbesteuermessbetrag (maximal aber die Gewerbesteuer und Einkommensteuer) kann bei Personengesellschaften/Einzelunternehmern angerechnet werden.

Für die Planungsphase werden die Nettozuflüsse beim Gesellschafter mit dem Diskontsatz abgezinst.

In der Rentenphase werden häufig die Planungsdaten der letzten Periode des Planungszeitraums herangezogen.

Sofern ein jährliches Wachstum unterstellt wird, ist der Diskontsatz für die Rentenphase gegenüber dem Diskontsatz in der Planungsphase um den entsprechen Wachstumsabschlag zu mindern. Je niedriger der Zins ist, desto höher wird der Firmenwert.

Hinweis

Sobald sich [i]Eingabehilfeder Cursor über einem Eingabefeld befindet, erhalten Sie für einige Sekunden eine kurze Erläuterung zu den benötigten Eingabedaten.

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Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 1123 - 1124
NWB EAAAD-79700