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Arbeitshilfe Februar 2024

Unternehmensbewertung (einfaches Ertragswertverfahren) – Berechnungsprogramm

Holger Gemballa
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Stand 2024 - Version 2024.1

  • Einfaches Ertragswertverfahren

Für die Unternehmensbewertung insb. für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke sowie die Wegzugbesteuerung nimmt das einfache Ertragswertverfahren gem. § 200 BewG einen maßgeblichen Stellenwert ein.

Im einfachen Ertragswertverfahren ist insbesondere der zukünftig nachhaltig zu erzielende Jahresertrag maßgeblich, der auf Basis des in der Vergangenheit erzielten Durchschnittsertrags ermittelt wird und mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG) zu multiplizieren ist.

Der Durchschnittsertrag wiederum ist aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 BewG).

Mit diesem Berechnungsprogramm können Sie strukturiert alle relevanten Daten der zu berücksichtigenden Jahre erfassen.

Das betrifft einerseits die relevanten Daten der Plan-GuV mit den jeweils erfassbaren Werte insb. für Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, sonstige betr. Erträge, Material- und Personalaufwand sowie den Abschreibungen.

Separat werden ebenfalls die steuerliche Werte insb. zur Gewerbesteuer, den außerbilanziellen Korrekturen und den Ausschüttungen berücksichtigt.

Neben der konkreten Angabe des Unternehmenswert erhalten Sie eine umfassende Berechnungsherleitung, die zusammen mit Ihren Eingabewerten angezeigt und auch als PDF-Datei exportiert werden kann.

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