BGH Beschluss v. - IV ZB 5/11

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: AG Coburg, 10-7415420-0-7 N vom OLG Bamberg, 1 W 3/11 vom

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen; sie ist schon nicht statthaft (§ 574 Abs. 1 ZPO, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG; vgl. auch , NJW 2003, 70).

Beschwerdewert: 53,50 €

Fundstelle(n):
JAAAD-79571