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NWB Nr. 11 vom Seite 896

Elterngeld: Steuerliche Maßgeblichkeit durch Haushaltsbegleitgesetz 2011

Der Ausschluss von Elterngeld für „Reiche” als politischer Placebo-Effekt

Dr. Frank Hechtner

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 v. (BGBl 2010 I S. 1885) hat der Gesetzgeber Veränderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vorgenommen. Vorrangiges Ziel dieser Änderungen ist die Konsolidierung des Bundeshaushalts. So sah bereits der Gesetzentwurf eine Absenkung der Förderungshöchstgrenze von 67 % auf 65 % sowie die Anrechnung auf Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) vor. Im parlamentarischen Prozess verständigte sich die Koalition zusätzlich darauf, den Bezug von Elterngeld für „Reiche” auszuschließen. Zur Identifizierung von „reichen” Eltern knüpft das BEEG an das zu versteuernde Einkommen an und orientiert sich bei der Obergrenze an der „Reichensteuer”. Durch diese Neuregelung haben bestimmte steuerliche Problemstellungen nun auch Auswirkungen auf das Elterngeld. So stellt sich die Frage, ob es auf die gesamten maßgeblichen steuerlichen Einkünfte ankommt oder lediglich auf jene, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Ferner zeigt sich, dass abgeltend besteuerte Kapitalerträge nicht für die Beachtung der Höchstgrenze relevant sind, was das ursprüngliche politische Ziel der Neuregelung konterkariert.

I. Änderungen beim mit steuerlichem Bezug durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011

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Elterngeld: Steuerliche Maßgeblichkeit durch Haushaltsbegleitgesetz 2011

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