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FG Düsseldorf 12.08.2010 12 K 2384/08 G, KSR 2/2011 S. 12

Gewerbesteuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co. KG

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgrund der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch dann der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die das Haftungsrisiko tragende Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung ausgeschlossen und nicht am Gewinn oder Verlust der KG beteiligt ist. Die fehlende Geschäftsführungsbefugnis und Gewinnbeteiligung stelle die Mitunternehmerstellung der Komplementärin nicht in Frage. Zudem sei die Beteiligung eines Gewerbetriebs kraft Rechtsform keine wirtschaftlich völlig untergeordnete Randerscheinung der Haupttätigkeit. Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht daraus, dass der Gesetzgeber mit der Änderung der WPO und des StBerG die Rechtsform der GmbH & Co. KG für Wirtschaftsprüfungs- und...

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