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BBK Nr. 2 vom Seite 64

Aktuelles zur Ausstellung von Rechnungen und zum Vorsteuerabzug

Rechtsprechung und Finanzverwaltung

Karl-Hermann Eckert

Im letzten Jahr trafen die Finanzgerichte wieder einige wichtige umsatzsteuerliche Entscheidungen zu den Anforderungen an die Ausstellung von Rechnungen und zum Vorsteuerabzug. Neben einem BFH-Urteil zur Frage der Angabe einer schlüssigen Steuernummer auf der Rechnung hat insbesondere die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Pannon Gép Centrum kft” für Bewegung in der Frage gesorgt, ob eine Rechnungsberichtigung zurückwirken kann. Ergänzend zur letzten Übersicht vor einem Jahr geht dieser Beitrag zudem der Frage nach, wie sich eine vermeintlich fehlerhafte Rechnung in der Buchführung auf den Gewinn auswirkt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in BBK 2/2011 S. 53.

I. Angabe der Steuernummer in der Rechnung

Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung seine für [i]Kein Vorsteuerabzug ohne Steuernummer oder USt-IdNr.Umsatzsteuerzwecke erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (§ 14 Abs.  4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Enthält die Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger nach Auffassung des BFH – vorbehaltlich...

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