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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 2384/08 G

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2

Gewerbesteuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co KG

Leitsatz

  1. Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unterliegt aufgrund der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch dann der Gewerbesteuer, wenn die das Haftungsrisiko tragende Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung ausgeschlossen und nicht am Gewinn oder Verlust der KG beteiligt ist.

  2. Die fehlende Geschäftsführungsbefugnis und Gewinnbeteiligung stellt die die Mitunternehmerstellung der Komplementärin nicht in Frage.

  3. Die Beteiligung eines Gewerbetriebs kraft Rechtsform ist keine wirtschaftlich völlig untergeordnete Randerscheinung der Haupttätigkeit.

  4. Keine andere Beurteilung ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber mit der Änderung der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes die Rechtsform der GmbH & Co. KG für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften zugelassen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KÖSDI 2011 S. 17307 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2011 S. 339
HAAAD-59332

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.08.2010 - 12 K 2384/08 G

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