BGH Beschluss v. - IX ZA 18/10

Steuerberaterhaftung: Umfang der Beratungspflicht im Hinblick auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB

Instanzenzug: Az: I-23 U 113/09 Urteilvorgehend LG Kleve Az: 1 O 187/08

Gründe

1Die von dem Antragsteller beabsichtigte Beschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).

2Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).

3Entgegen der Ansicht des Antragstellers weist die Sache keine Grundsatzbedeutung auf. Die Frage, ob ein Steuerberater verpflichtet ist, seinem Mandanten die Hinzuziehung eines Anwalts zu empfehlen, lässt sich nicht allgemein gültig beantworten, sondern ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig (vgl. , WM 2004, 2034, 2036). Die geltend gemachte Divergenz zu den Entscheidungen OLG Karlsruhe ZIP 2007, 2319 (aufgehoben durch , HFR 2010, 661) und OLG Köln VersR 2006, 87 besteht aus den vom Berufungsgericht dargelegten Gründen nicht. Ein entscheidungserheblicher Gehörsverstoß ist nicht ersichtlich.

Kayser                               Gehrlein                                   Fischer

                     Grupp                                 Möhring

Fundstelle(n):
BAAAD-59052