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FG Münster Urteil v. - 5 K 4566/08 F EFG 2011 S. 438 Nr. 5

Gesetze: EStG § 15b Abs 1

Personengesellschaften:

Verlustausgleichsverbot nach § 15b EStG - Anlaufverluste, Darlegungs- und Beweislast, Anscheinsbeweis

Leitsatz

1) Typische Anlaufverluste in der Existenzgründungsphase fallen nicht unter das Verlustausgleichsverbot des § 15b EStG.

2) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 15b EStG trägt das Finanzamt.

3) Es besteht kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass bei Gründung einer Vielzahl gleichartiger Gesellschaften mit nur einem oder wenigen Kommanditisten nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass die Investition zur Erlangung steuerlicher Vorteile getätigt worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 438 Nr. 5
EStB 2011 S. 193 Nr. 5
TAAAD-58946

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FG Münster, Urteil v. 08.11.2010 - 5 K 4566/08 F

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