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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 23

Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit

Dieter Hold

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-58868 Die Kündigung von Arbeitnehmern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen ist ein Schwerpunkt betrieblicher Personalpolitik. Zentrale Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist die „unternehmerische Entscheidung”.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 1/2011 S. 53.

Merkmale der betriebsbedingten Kündigung

[i]Prüfungskriterien bei betriebsbedingter KündigungAufgrund der Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) hat die Rechtsprechung Prüfungskriterien entwickelt, nach denen eine betriebsbedingte Kündigung auf ihre Rechtfertigung überprüft werden kann. Es handelt sich dabei insbesondere um

  • die Feststellung betrieblicher Ursachen,

  • das Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung,

  • die Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse.

Die unternehmerische Entscheidung

[i]Zuschnitt und Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten sind im Grundsatz allein Sache des ArbeitgebersOhne Unternehmerentscheidung kann es keine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen geben. Sie ist eine auf das Unternehmen bezogene Organisationsentscheidung, mit der die konkrete Beschäftigungsmöglichkeit entfällt und die damit Grundlage für die individuelle Kündigungserklärung ist. Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) garantiert dem Arbeitgeber das Recht, sein Unternehmen grundsätzlich frei von staatlichen Zwängen zu führen, seine Organisa...

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