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NWB Nr. 1 vom Seite 53

Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit

Die unternehmerische Entscheidung als zentrale Grundlage der betriebsbedingten Kündigung

Dieter Hold

Die Kündigung eines Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, bekannt als „betriebsbedingte Kündigung„, spielt nach wie vor bei wirtschaftlichen Überlegungen jedes Unternehmens eine zentrale Rolle. Dabei hat der Unternehmer als Arbeitgeber vielfältige kündigungsrechtliche und kündigungsschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Ein Schwerpunkt und gleichzeitig wichtige Voraussetzung für eine Kündigungsentscheidung ist die “unternehmerische Entscheidung“, der Ermessensspielraum des Arbeitgebers, ob auf einen Arbeitsplatz verzichtet werden muss oder eine Beschäftigungsmöglichkeit entfällt. Der folgende Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den Grenzen der unternehmerischen Entscheidung.

I. Merkmale der betriebsbedingten Kündigung

1. Die Position im System des Kündigungsrechts

[i]Rentabilitätsinteresse steht über Interesse am ArbeitsplatzerhaltKündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) normiert in § 1 die soziale Rechtfertigung einer Kündigung, indem Kriterien für die sozial ungerechtfertigte Kündigung aufgestellt werden. Während die personenbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung ihre Legitimation aus der Sphäre des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers herleiten, bezieht die betriebsbedingte Kündigung ihre legit...

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