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FG Münster Urteil v. - 11 K 4309/07 F

Gesetze: EStG § 15 Abs 1, EStG § 16 Abs 3 Satz 6, AO § 39 Abs 2 Nr 1 Satz 1, EStG § 16 Abs 1 Nr 1

Entnahme/Veräußerung:

Auseinanderfallen von Betriebsübernahme und Grundstückseigentum durch Erbfall und Fortbestand eines Betriebsgrundstücks als Betriebsvermögen durch wirtschaftliches Eigentum

Leitsatz

Gibt der Betriebsnachfolger, der das Betriebsgrundstück zwar nicht geerbt, aber auf ihm den Betrieb fortgeführt und ein Vermächtnis auf das Betriebsgrundstück hat, den Gewerbebetrieb auf, so gehört der auf das Grundstück entfallende Betriebsaufgabegewinn zum steuerpflichtigen Betriebsaufgabegewinn des Betriebsnachfolgers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2011 S. 214 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2011 S. 342
RAAAD-58468

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FG Münster, Urteil v. 11.11.2010 - 11 K 4309/07 F

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