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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 982/07

Gesetze: Energiesteuergesetz § 51 Abs. 1 Nr. 2 KrW/AbfG § 3 Abs. 1 Richtlinie 2003/96 /EG Art. 2 Abs. 3 Richtlinie 2003/96 /EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b Spiegelstrich 2

Keine Energiesteuerentlastung für in Feuerbestattungsanlagen verbrauchtes Erdgas

Leitsatz

Gemeinschaftsrechtskonform ist § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG dahin auszulegen, dass für das in Feuerbestattungsanlagen verbrauchte Erdgas eine Steuerentlastung nicht zu gewähren ist, wenn beim Verbrauch des Erdgases nicht die Abgasbehandlung, sondern dessen Verbrennung im Vordergrund steht, weil das verbrauchte Erdgas lediglich zur Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Kremierung dient, wobei die thermische Energie des Erdgases als Prozesswärme benötigt wird, und wenn ohne die durch das Verbrennen des Gases erzeugte Wärme die Kremation der Leichen und die Abluftbehandlung nicht ablaufen könnten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAD-58373

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Thüringer FG, Urteil v. 15.07.2010 - 2 K 982/07

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