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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Börse, Börsenkurs

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Börse ist ein besonderer Markt für vertretbare (fungible) Gegenstände, der nach festen Regeln und zu festen, vorgegebenen Zeiten stattfindet. In Deutschland handelt es sich bei den Börsen um staatlich genehmigte Marktveranstaltungen, auf denen sich Kaufleute zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten treffen, um fungible Güter, die nicht körperlich im Börsenraum vorhanden sind, zu handeln (Fungibilität). Börsenkurs ist der Preis eines Handelsobjektes, der sich an der Börse ergibt.

Arten:

Man unterscheidet Börsen nach der Art der gehandelten Güter in Warenbörsen, Devisenbörsen und Wertpapierbörsen.

(1) Warenbörsen: Handelsobjekte sind standardisierte Welthandelswaren, die fungibel und haltbar sein müssen. Beispiel: Baumwolle, Getreide, Jute, Kaffee, Tee, Zucker.

(2) Devisenbörsen: Handelsobjekte sind Guthaben bei ausländischen Banken in ausländischer Währung, kurz: Fremdwährungsguthaben. Sorten (ausländische Banknoten und Münzen) sind keine Devisen, können aber in Devisen umgetauscht werden.

(3) Wertpapierbörsen: Handelsobjekte sind Anleihen, Aktien, Genussscheine und Optionsscheine. Während die Wertpapi...

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