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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Genussschein

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

G. ist ein Wertpapier, das Genussrechte verbrieft. Genussrechte sind Rechte verschiedener Art, insbesondere Rechte am Gewinn und am Liquidationserlös. Gemeinsam ist allen G., dass sie nur Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte zum Inhalt haben. Sie sind somit ohne Stimmrecht und können als Kapitalform eindeutig weder dem Fremd- noch dem Eigenkapital zugeordnet werden.

Da Begriff, Inhalt und Umfang von Genussrechten gesetzlich nicht geregelt sind, hat der Emittent bei der Ausgestaltung von G. große Freiheit. Beispiele für Genussrechte sind:

  • Zinsen und/oder Gewinnanteil,

  • Rückzahlung,

  • Einräumung von Bezugsrechten (Optionsgenussscheine),

  • Einräumung von Umtauschrechten (Wandelgenussscheine),

  • Beteiligung an Nutzungsrechten, z. B. Lizenzgebühren.

G. werden ausgegeben im Zuge

  • der Unternehmensgründung für besondere Leistungen, die die Gründer der Gesellschaft vor oder bei ihrer Gründung erbringen: Gründergenussscheine als Gründerlohn;

  • der Unternehmenssanierung zum Ausgleich für Gläubigerverzichte, Kapitalherabsetzungen oder Zuzahlungen auf Aktien: Sanierungsgenussscheine (auch Besserungsscheine genannt) als Sanierun...

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