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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Vertriebskosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

V. sind alle im Verkaufsbereich anfallenden Kosten, also alle durch absatzpolitische Entscheidungen verursachten Kosten.

Arten:

V. bestehen zum größeren Teil aus Vertriebsgemeinkosten, die sich den Erzeugnissen nicht direkt zurechnen lassen. Zum kleineren Teil sind sie Vertriebseinzelkosten (Sondereinzelkosten des Vertriebs).

Hinweis:

V. dürfen nach § 255 Abs. 2 HGB nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden. § 275 Abs. 3 HGB schreibt bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (UKV) in der Gewinn- und Verlustrechnung den gesonderten Ausweis der V. vor.

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