Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation
Leitsatz
1. Eine Schätzung der Einnahmen aus dem Betrieb eines Restaurants und einer Bar ist geboten, wenn der Steuerpflichtige seine
Aufbewahrungspflichten verletzt hat, indem er weder Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Z-Bons und sonstige Belege, zu
denen auch die Organisationsunterlagen der Registrierkasse (Bedienungsanleitung, Programmieranleitung) gehören, noch die Speisekarten
der Streitjahre aufbewahrt hat.
2. Ausführungen zur Schlüssigkeit der anhand einer Nachkalkulation vorgenommenen Schätzung der Erlöse im Streitfall.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 157 Nr. 5 EFG 2011 S. 10 Nr. 1 SAAAD-55063
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