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FG München Urteil v. - 15 K 219/07 EFG 2011 S. 10 Nr. 1

Gesetze: AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 S. 2, AO § 158, AO § 146 Abs. 1

Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

Leitsatz

1. Eine Schätzung der Einnahmen aus dem Betrieb eines Restaurants und einer Bar ist geboten, wenn der Steuerpflichtige seine Aufbewahrungspflichten verletzt hat, indem er weder Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Z-Bons und sonstige Belege, zu denen auch die Organisationsunterlagen der Registrierkasse (Bedienungsanleitung, Programmieranleitung) gehören, noch die Speisekarten der Streitjahre aufbewahrt hat.

2. Ausführungen zur Schlüssigkeit der anhand einer Nachkalkulation vorgenommenen Schätzung der Erlöse im Streitfall.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 157 Nr. 5
EFG 2011 S. 10 Nr. 1
SAAAD-55063

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FG München, Urteil v. 29.10.2009 - 15 K 219/07

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