Lehrbuch Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2010
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Abschnitt 2: Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG)
A. Steuerpflichten
51Die persönliche Steuerpflicht richtet sich nach den §§ 1 ff. KStG. Mögliche Steuerbefreiungen ergeben sich aus den §§ 5, 6 und 13 KStG (s. Abschnitt 3).
Die sachliche Steuerpflicht ist in den §§ 7 ff. KStG geregelt (s. Abschnitt 4).
52Bei der persönlichen Steuerpflicht sind die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 KStG (s. Abschnitt 2 B.) und die beschränkte Steuerpflicht allgemeiner Art gem. § 2 Nr. 1 KStG (s. Abschnitt 2 C.) bzw. die beschränkte Steuerpflicht besonderer Art gem. § 2 Nr. 2 KStG (s. Abschnitt 2 D.) zu unterscheiden.
Ab- und Eingrenzungen zu zwei Sonderfällen der Steuerpflicht ergeben sich aus den §§ 3 und 4 KStG (s. Abschnitt 2 E.).
B. Unbeschränkte Steuerpflicht
54Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht ist zu prüfen, ob alle Tatbestandsmerkmale vorliegen (s. Abschnitt 2 B. I.), und welche Rechtsfolgen gegebenenfalls eintreten (s. Abschnitt 2 B. II.); außerdem ist der Beginn und das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht (s. Abschnitt 2 B. III. und IV.) festzustellen.
I. Tatbestandsmerkmale
55Die Tatbestandsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus § 1 Abs. 1 KStG.
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 KStG:
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse der Nr. 1 bis 6,
mit Geschäftsleitun...