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BFH 23.09.1999 IV R 1/99
Einkommensteuer; | regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (§§ 4, 11 EStG)
Ermittelt ein Land- und Forstwirt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, so hat er laufende Pachtzahlungen in dem Wj zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurze Zeit vor Beginn oder nach Ende dieses Wj zufließen ().