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BFH Urteil v. - IV R 1/99 BStBl 2000 II S. 121

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3EStG § 11 Abs. 1 Satz 2

Bei Land- und Forstwirten, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, sind lfd. Pachtzahlungen, die kurze Zeit vor Beginn oder nach dem Ende dieses Wirtschaftsjahres zufließen, in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Leitsatz

Ermittelt ein Land- und Forstwirt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, so hat er laufende Pachtzahlungen in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurze Zeit vor Beginn oder nach Ende dieses Wirtschaftsjahres zufließen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 121
BB 2000 S. 398
BB 2000 S. 398 Nr. 8
BFH/NV 2000 S. 632 Nr. 5
DB 2000 S. 452 Nr. 9
DStRE 2000 S. 228 Nr. 5
FR 2000 S. 334 Nr. 6
INF 2000 S. 219 Nr. 7
JAAAA-88584

Preis:
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BFH, Urteil v. 23.09.1999 - IV R 1/99

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