Außensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 21 Anwendungsvorschriften
Erläuterungen zum Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen ( Außensteuergesetz)
(Schütz)
1. Entstehung
1Die Vorschrift wurde durch das StÄndG 1992 aufgrund nachträglicher Einfügung der Vorschrift des § 20 geschaffen. Die bis dahin in § 20 geregelten Anwendungsvorschriften wurden in einen neu geschaffenen § 21 überführt und dieser zugleich um die Absätze 7 und 8 erweitert. Nachfolgend wurde die Vorschrift durch weitere Gesetzesänderungen auf derzeit 18 Absätze, nach dem Referentenentwurf zum JStG 2010 nunmehr 19 Absätze, erweitert.
2. Erstanwendung des AStG (Abs. 1)
2Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 bestimmte die erstmalige Anwendung des AStG i. S. d. § 25 EStG für die ESt und KSt auf den VZ 1972. Für die GewSt fiel die erstmalige Anwendung auf den sich nach § 14 GewStG ergebenden EZ 1972. Bei der VSt war das AStG für Neu- oder Nachveranlagungen erstmals auf den Stichtag anwendbar. Für die ErbSt bestimmte sich die erstmalige Anwendung nach Erwerben, deren Steuertatbestand frühestens am vollständig verwirklicht war. Das AStG trat gem. § 22 a. F. am Tag nach dessen Verkündung im BGBl. am in Kraft. Eine vorherige Verwi...