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FG Münster Urteil v. - 10 K 4562/09 E EFG 2010 S. 1907 Nr. 22

Gesetze: FGO § 64 Abs 1

Finanzgerichtsverfahren:

Keine wirksame Klageerhebung ohne Unterschrift mit einem Hinweis auf "maschinelle Erstellung" der Klageschrift

Leitsatz

Wird die Klageschrift mittels Computerfax und mit einer durch das Computersystem aufgedruckten Faxnummer des Prozessbevollmächtigten an das Finanzgericht gesandt und anstelle einer Unterschrift der Zusatz vermerkt, dass das Schreiben maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift sei, so genügt dies nicht den Anforderungen an eine Schriftform, wie sie § 64 Abs. 1 FGO bei der Klageerhebung verlangt. Es fehlt an einer Angabe zum Verfasser des Schriftsatzes.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 454 Nr. 7
EFG 2010 S. 1907 Nr. 22
QAAAD-52531

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FG Münster, Urteil v. 07.07.2010 - 10 K 4562/09 E

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