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FG Münster Urteil v. - 11 K 852/07 E EFG 2011 S. 66 Nr. 1

Gesetze: StraBEG § 1 Abs 2 Nr 1

Steuerbefreiungserklärungsgesetz

Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von Zinseinkünften

Leitsatz

Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe einer strafbefreienden Erklärung im Rahmen der Steueramnestie 2004/2005 angefallen sind, können ungeachtet des Zeitpunkts ihrer Entstehung weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Anschluß an , EFG 2010, 892, Rev. VIII R 29/10).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 6 Nr. 18
DStRE 2011 S. 734 Nr. 12
EFG 2011 S. 66 Nr. 1
BAAAD-52121

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FG Münster, Urteil v. 20.07.2010 - 11 K 852/07 E

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