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FG München Urteil v. - 14 K 1298/08

Gesetze: BNatSchG § 44BNatSchG § 47 VO 338/97 Art. 4 VO 338/97 Art. 7

Beschlagnahme bei fehlender Einfuhrgenehmigung der Naturschutzbehörde zulässig

Leitsatz

1. Bei der Einfuhr von Exemplaren der Arten des Anhangs B der VO 338/97 ist der Einfuhrzollstelle eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorzulegen.

2. Die Frist zur Vorlage dieser Einfuhrgenehmigung beträgt höchstens sechs Monate.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAD-48324

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 08.01.2010 - 14 K 1298/08

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