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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 2357/05 EFG 2010 S. 1686 Nr. 20

Gesetze: EStG § 12 Nr. 5

Werbungskostenabzugsverbot für erstmalige Berufsausbildungkosten zum Verkehrspiloten

Leitsatz

1. Dem Abzug von im Jahr 2004 getätigten Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrspiloten (Airline Transport Licence, ATPL) als vorweggenommene Werbungskosten steht § 12 Nr. 5 EStG entgegen.

2. Diese durch das Gesetz v. zur Änderung der AO und weiterer Gesetze (BGBl I, 2004, 1753) eingefügte Norm ist nicht verfassungswidrig.

3. Die Berufsausbildung findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses i. S.v. § 12 Nr. 5 2. HS EStG statt, wenn der Pilotenanwärter für den Ausbildungsbetrieb im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses arbeitet, dessen Inhalt Hilfsarbeiten im Flugschulbetrieb sind und das vor Beginn der eigentlichen, wichtigen Ausbildungsphase endet.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1686 Nr. 20
EStB 2011 S. 119 Nr. 3
WAAAD-47248

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FG des Saarlandes, Urteil v. 04.05.2010 - 1 K 2357/05

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