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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1020/09

Gesetze: EStG § 12 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10d, GG Art. 3 Abs. 1

Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein im Anschluss an die Schulausbildung aufgenommenes Erststudium nach § 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Aufwendungen für ein sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließendes, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindendes Erststudium (hier: Studium der Informationswissenschaften) sind mangels eines Zusammenhangs mit einem konkreten späteren Dienstverhältnis nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG.

2. § 12 Nr. 5 EStG ist nicht verfassungswidrig und verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Anschluss an die die sowie des ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-88808

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FG des Saarlandes, Urteil v. 20.04.2011 - 2 K 1020/09

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