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StuB Nr. 14 vom Seite 533

Strafbare unrichtige Darstellung (§ 331 HGB) im Fall der sofortigen Vereinnahmung von Mietgarantiegebühren

Erläuterung des

RA/WP/StB Dr. Dirk Eisolt
Kernfragen
  • Welche Problematik behandelt der Beschluss des KG Berlin?

  • Wie ist die Entscheidung des KG Berlin ausgefallen?

  • Was bedeutet dies für die bilanzstrafrechtliche Seite?

Vor dem strafrechtlichen Hintergrund des Bilanzrechts soll nachfolgend eine interessante neue Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG) dargestellt und erläutert werden. Es geht dabei um die nicht eindeutig geklärte bilanzielle Frage, ob die von einem Mietgarantiegeber zu Beginn einer mehrjährigen Vertragslaufzeit (im entschiedenen Fall 25 Jahre) vorab vereinnahmten Mietgarantiegebühren sofort in voller Höhe als Ertrag ausgewiesen werden dürfen, wenn zugleich in ausreichender Höhe Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, oder ob dazu zwingend immer eine Ertragsabgrenzung durch die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP, § 250 Abs. 2 HGB) erfolgen muss.

I. Grundsätze der handelsrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 331-335b HGB)

Die §§ 331 bis 335b HGB enthalten Straf- und Bußgeldvorschriften, mit denen u. a. Verstöße gegen die in §§ 242 bis 330 HGB vorgeschriebenen handelsrechtlichen ...

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