Optimale Vermögensübertragung
3. Aufl. 2010
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Teil IV: Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer
731Eine Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuern tritt regelmäßig ein, wenn der Erwerber steuerbehaftetes Vermögen erbt (Betriebsvermögen zur Erzielung von Gewinneinkünften, Immobilien bei Vermietung und Verpachtung) und dieses Vermögen nach dem Übergang veräußert. In solchen Fällen kommt es bedingt durch die sich am „gemeinen Wert„ orientierenden Bewertungsvorschriften nach der Erbschaftsteuerreform 2009 zu einer doppelten Erfassung stiller Reserven sowohl bei der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer. Bisher wurde eine Doppelbesteuerung von Unternehmensvermögen mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer mit dem Ansatz der Steuerbilanzwerte als steuerpflichtiger Erwerb bei der Erbschaftsteuer weitgehend vermieden.
732Mit Einbezug der stillen Reserven durch Anwendung der neuen verkehrswertorientierten Bewertungsmethoden für Unternehmens- und Grundvermögen bleiben solche ererbten Vermögensgegenstände auch beim Erben/Erwerber ertragsteuerbehaftet, soweit sie von diesem später veräußert werden. Der Gesetzgeber hat daher mit der Erbschaftsteuerreform 2009 im Einkommensteuergesetz eine Neuregelung aufgenommen...