Gestaltungsmissbrauch eines Alleingesellschafters liegt vor, wenn seine Einlageverpflichtung mit einer nicht mehr werthaltiger
Darlehensforderung aufgerechnet wird
Leitsatz
1. Leistet der Allein-Gesellschafter einer GmbH eine in die Kapitalrücklage einzustellende Zuzahlung, in dem er seine nicht
mehr werthaltigen Darlehensforderung gegenüber. der GmbH mit seiner Einlageverpflichtung aufrechnet, ist die – allein der
Steuerminderung dienende – Aufrechnung wegen missbräuchlicher Gestaltung i. S. d. § 42 AO als Forderungsverzicht anzusehen.
2. Der Ertrag aus dem Forderungsverzicht ist nach Einstellung des Geschäftsbetriebs der GmbH und fehlender Sanierungsabsicht
nicht als privilegierter Sanierungsgewinn i. S. d. § 3 Nr. 66 EStG a. F. anzusehen.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1671 Nr. 20 AAAAD-44873
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.04.2010 - 6 K 53/06
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