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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 53/06 EFG 2010 S. 1671 Nr. 20

Gesetze: KStG 1996 § 8 Abs. 1, EStG 1990 § 4 Abs. 1, EStG 1990 § 3 Nr. 66, AO § 42

Gestaltungsmissbrauch eines Alleingesellschafters liegt vor, wenn seine Einlageverpflichtung mit einer nicht mehr werthaltiger Darlehensforderung aufgerechnet wird

Leitsatz

1. Leistet der Allein-Gesellschafter einer GmbH eine in die Kapitalrücklage einzustellende Zuzahlung, in dem er seine nicht mehr werthaltigen Darlehensforderung gegenüber. der GmbH mit seiner Einlageverpflichtung aufrechnet, ist die – allein der Steuerminderung dienende – Aufrechnung wegen missbräuchlicher Gestaltung i. S. d. § 42 AO als Forderungsverzicht anzusehen.

2. Der Ertrag aus dem Forderungsverzicht ist nach Einstellung des Geschäftsbetriebs der GmbH und fehlender Sanierungsabsicht nicht als privilegierter Sanierungsgewinn i. S. d. § 3 Nr. 66 EStG a. F. anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1671 Nr. 20
AAAAD-44873

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.04.2010 - 6 K 53/06

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