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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1497/2008 EFG 2010 S. 1125 Nr. 14

Gesetze: EStG §§ 10 Abs. 4a iVm 10 Abs. 3, 9 Abs. 2 S. 1 iVm 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Keine Werbungskosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfall

Leitsatz

Aufwendungen infolge eines Verkehrsunfalls können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sämtliche Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die Entfernungspauschale abgegolten werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 141 Nr. 3
EFG 2010 S. 1125 Nr. 14
PAAAD-42765

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.03.2010 - 4 K 1497/2008

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